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EconoMe 5.2
Wirkung und Wirtschaftlichkeit von Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren


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Projektbearbeitung

EconoMe 5.2


 

Einführung in EconoMe

Zwei zentrale Fragen stellen sich u.a. bei der Planung von Schutzmassnahmen gegen Natur­gefahren:

  • Wie stark kann das Risiko gesenkt werden (Wirkung des Projektes)?
  • Wie ist das Verhältnis der erzielten Risikoreduktion zu den Kosten, welche die Mass­nahmen verursachen (Wirtschaftlichkeit des Projektes)?

Für die Behörden der Gemeinden, der Kantone und des Bundes stellen sich zu dem zwei Fragen:

  • Welche Projekte sollen überhaupt unterstützt werden?
  • Wie können die förderungswürdigen Projekte priorisiert werden?

Das vorliegende Werkzeug EconoMe hat zum Ziel, die Vergleichbarkeit zu ermöglichen und die Beurteilung der Zweckmässigkeit von Projekten zu erleichtern. Im Vordergrund stehen die Berechnung der Projektwirkung (Effektivität) und der Wirtschaftlichkeit (Effizienz) des Projektes bzw. der Massnahmen. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit (Leib und Leben) gehört zu den wichtigsten Gütern, welche der Staat garantieren muss (Bundesverfassung Artikel 10, Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit). Im Rahmen der Zumutbarkeit und Verhältnismässigkeit hat er alles zu unternehmen, um Leib und Leben zu schützen. Deshalb hat die Risikoreduktion (insbesondere Reduktion des individuellen Todesfallrisikos) höchste Priorität. Die Massnahmen, die mit den Projekten ausgeführt werden sollen, müssen aber auch verhältnismässig und wirtschaftlich sein. Das Werkzeug ist nun so weit entwickelt, dass umfangreiche und komplexe Projekte als Ganzes sowie einzelne Massnahmenvarianten bzw. Kombinationen von Massnahmen berechnet werden können.

 

Die ersten Schritte

Um sich einen Überblick über die Plattform und die Vorgehensweise der Projektbearbeitung verschaffen zu können, ist es ratsam, die Dokumentation (v.a. den Quickstart unter Dokumentation → EconoMe-Wiki) zu lesen und die Beispielprojekte anzuschauen.

Um die hinterlegten Beispielprojekte einsehen oder eigene Projekte bearbeiten zu können, ist ein Projektantrag notwendig.

Aus der Kurzbeschreibung des Projektes sollte hervorgehen, um welche Art eines Projektes es sich handelt, so sollte beispielsweise ein Testprojekt zum Kennenlernen der Plattform deutlich als Testprojekt ausgewiesen werden.

Dieser Antrag wird nach dem Ausfüllen an den zuständigen kantonalen Administrator gesendet, der nach Prüfung des Antrags das Projekt anlegt und die Zugangsdaten an den Antragsteller sendet. Mit den zugesandten Zugangsdaten kann sich der Antragsteller anschliessend in die Plattform einloggen und das neu angelegte Projekt unter dem Reiter Projektbearbeitung bearbeiten.

Weitere Informationen befinden sich unter dem Reiter Dokumentation.

 

Bundesamt für Umwelt BAFU info@bafu.admin.ch   Rechtliche Grundlagen