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Einführung
Zwei zentrale Fragen stellen sich u.a. bei der Planung von Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren:
- Wie stark kann das Risiko gesenkt werden (Wirkung des Projektes)?
- Wie ist das Verhältnis der erzielten Risikoreduktion zu den Kosten, welche die Massnahmen verursachen (Wirtschaftlichkeit des Projektes)?
Für die Behörden der Gemeinden, der Kantone und des Bundes stellen sich zu dem zwei Fragen:
- Welche Projekte sollen überhaupt unterstützt werden?
- Wie können die förderungswürdigen Projekte priorisiert werden?
Die vorliegenden Werkzeuge der EconoMe-Plattform haben zum Ziel, die Vergleichbarkeit zu ermöglichen und die Beurteilung der Zweckmässigkeit von Projekten zu erleichtern. Im Vordergrund stehen die Berechnung der Projektwirkung (Effektivität) und der Wirtschaftlichkeit (Effizienz) des Projektes bzw. der Massnahmen. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit (Leib und Leben) gehört zu den wichtigsten Gütern, welche der Staat garantieren muss (Bundesverfassung Artikel 10, Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit). Im Rahmen der Zumutbarkeit und Verhältnismässigkeit hat er alles zu unternehmen, um Leib und Leben zu schützen. Deshalb hat die Risikoreduktion (insbesondere Reduktion des individuellen Todesfallrisikos) höchste Priorität. Die Massnahmen, die mit den Projekten ausgeführt werden sollen, müssen aber auch verhältnismässig und wirtschaftlich sein.
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